Beispiel für Versorgung

So sieht der Befund, also die Situation vor der Behandlung aus: Ein Eckzahn im Oberkiefer fehlt. Die Krankenkasse bewilligt für diesen Befund Festzuschüsse.

Wählt der Patient die Regelversorgung, wird die Zahnlücke mit einer festsitzenden Brücke geschlossen. Diese wird auf den Zähnen verankert, die an die Lücke angrenzen und besteht aus einem Metallkern, der in der sogenannten “Lächelzone” auf der von außen sichtbaren Seite zahnfarben verblendet wird. Die Festzuschüsse der Krankenkasse decken – je nach Bonus, der durch den Patienten über das Bonusheft belegt wird – etwa 50 bis 65 Prozent der Gesamtkosten ab.

Wer höhere ästhetische Ansprüche hat, kann die Brücke auch rundum verblenden lassen oder stattdessen eine Brücke wählen, die vollständig aus Keramik besteht. Hierfür fallen höhere Kosten als bei der Regelversorgung an. Da die Festzuschüsse sich nicht verändern, erhöht sich der Eigenanteil, den der Patient selbst bezahlen muss.

Anstelle einer Brücke kann der verlorene Zahn auch durch ein Implantat, also eine künstliche Zahnwurzel ersetzt werden. Auf dem Implantat wird dann eine Krone befestigt. Diese Lösung schont gesunde Nachbarzähne, ist aber auch kostspieliger. Da die Festzuschüsse sich nicht verändern, muss der Patient einen deutlich höheren Eigenanteil an den Gesamtkosten tragen.

Festzuschuss ohne Bonushef    477,43 Euro
+ 20 Prozent Bonus    572,92 Euro
+ 30 Prozent Bonus    620,66 Euro
Doppelter Festzuschuss (bei sog. Härtefallregelung)    954,86 Euro

Stand: 1. April 2016
http://www.informationen-zum-zahnersatz.de/kosten/festzuschuss-und-eigenanteil/