Die Berechnung der Höhe des Festzuschusses im Falle einer Zahnbehandlung in der Empire Zahnklinik Die Höhe des Festzuschusses bei einer Zahnbehandlung in Ungarn hängt von vielen Faktoren ab. Die Deutschen Krankenkassen gewähren im Generellem die gleiche Festzuschüsse für EU – ausländische Zahnbehandlungen wie für die heimischen. Der Festzuschuss wird im Standardfall befundorientiert festgestellt, dann können weitiere Faktoren wie Alter, Familienstatus, Anzahl der Kinder, Zahnarztbesuche in den letzten Jahren, individuellen Vertrag, eventuelle Zusatzversicherungen und deren Bestimmungen in die Entscheidung einbezogen werden. Die genaue Höhe des Festzuschusses im Falle einer Zahnbehandlung kann ganz genau nur der gesetzlicher Versicherer im Kenntnis obgenannten Daten und aufgrund aktueller Gesetzeslage kompetent auch für eine Zahnbehandlung in Ungarn ermitteln. Ganz zu Beginn ist immer ein Heil- und Kostenplan bei der Krankenkasse einzureichen. Dies wird meistens in Deutschland erstellt, der ungarischen Zahnklinik wird eine Kopie zum Überarbeitung zugeschickt. Aufgrund des originären zahnärztlichen Heil- und Kostenplanes erstellt die Empire Klinik Ihren individuellen Kostenvoranschlag, das Gegenangebot, welches für die Einreichung bei der Krankenkasse tauglich ist. Nach ein paar Wochen werden die Heilpläne genehmigt und ab dem Moment weiss die/der Patient/In die genaue Höhe des Festzuschusses bzw. kann die zahnärztliche Behandlung – Implantation, Kronen, Brücken – in Ungarn begonnen werden.